Fördermittel – das JOBSTER.team berät Sie zum Zuschuss für den Arbeitgeber
Besonders kleine und mittelständische Unternehmen kennen die staatlichen Fördermöglichkeiten für Jobs für Menschen mit Behinderung nicht. Aber auch Unternehmen, die bereits behinderte Menschen in ihrem Betrieb beschäftigen, ist häufig nicht bewusst, dass es Zuschüsse für den Arbeitgeber gibt:
Viele Möglichkeiten, Fördermittel zu erhalten
Zuschuss für den Arbeitgeber: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie beispielsweise bis zu acht Jahre lang bis zu 70 Prozent des Lohns vom Integrationsamt zurückbekommen, wenn Sie einen Menschen mit Behinderung einstellen. Auch danach ist eine Unterstützung möglich, zum Beispiel durch eine zusätzliche Assistenzkraft oder einen Zuschuss mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung.
Außerdem können Sie einen Zuschuss zum Gehalt der Person beantragen, wenn Sie einen Menschen mit Behinderung ausbilden oder weiter beschäftigen, wenn es sich um eine spät erworbene Behinderung handelt.
Die Fördermöglichkeiten, Fördermittel und Zuschüsse richten sich nach dem Einzelfall und dem Bedarf des Menschen mit Behinderung. Je nach Situation sind verschiedene Stellen (Kostenträger) zuständig. Wir beraten Sie gerne.
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Dann rufen Sie uns unter Telefonnummer +49 2222 83 02 733 an oder schicken uns eine Mail.