Menschen mit Behinderung einstellen – diese Fördermöglichkeiten können Arbeitgeber nutzen.

Viele Unternehmen klagen über Probleme, geeignete, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Als Jobvermittlung – die sich auf das Segment der Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen fokussiert hat – wissen wir: Menschen mit Behinderung einzustellen hat für Unternehmen viele Vorteile.

Denn auch wenn offensichtliche Beeinträchtigungen natürlich nicht unbemerkt im Arbeitsalltag untergehen, so sind Menschen mit Behinderung im Regelfall deutlich qualifizierter als Ihre Mitbewerber. Zudem halten sie einem Betrieb überdurchschnittlich lang die Treue. Unternehmen und Betriebe gewinnen so fähige, loyale Mitarbeiter – welche durch einen individuellen Vermittlungsprozess auch noch auf die Bedarfe des Unternehmens sowohl von den »Hard« wie »Soft Skills« passen.

Aber auch betriebswirtschaftlich spricht einiges dafür, Menschen mit Behinderung einzustellen:

  • Unternehmen über 20 Mitarbeiter reduzieren oder vermeiden damit die Ausgleichsabgabe
  • Es gibt viele Fördermöglichkeiten, welche es auch finanziell attraktiv machen, auf Fachkräfte mit Schwerbehinderung zu setzen

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben über die Fördermöglichkeiten, welche Ihnen als Arbeitgeber zustehen.

Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen:

Zuschüsse zu Investitionen
Betriebe können Zuschüsse von den jeweiligen Integrationsämtern in Anspruch nehmen, wenn es um die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes geht. Dies können beispielsweise behindertengerechte Autos für den Außendienst oder andere technische Hilfsmittel sein. Diese Kosten werden häufig sogar in voller Höhe refinanziert.

Übernahme der Personalkosten in der Probezeit durch die Bundesagentur für Arbeit
Auch bei der Agentur für Arbeit lassen sich Fördermittel beantragen. So können Mitarbeiter mit Schwerbehinderung zunächst drei Monate auf Probe eingestellt werden. Das Entgelt wird dabei von der Agentur für Arbeit in voller Höhe erstattet. So können sich Arbeitgeber ohne finanzielle Risiken von der Qualifizierung der Angestellten überzeugen lassen.

Zwei Jahre lang 70 Prozent des Gehalts refinanzieren
Als eine weitere Möglichkeit können Unternehmen und Betriebe den Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Anspruch nehmen. Dieser kann bis zu 70 Prozent des Gehalts betragen und wird im Regelfall für eine Dauer von bis zu 24 Monaten gewährt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Ermessensleistung der örtlichen Arbeitsagentur. Als Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner berät und hilft Ihnen JOBSTER.team natürlich auch in dieser Frage.

Aus- und Weiterbildung werden subventioniert
Zudem bietet der Gesetzgeber auch die Möglichkeit eines Zuschusses zur Aus- oder Weiterbildung. Diesen können Sie erhalten, wenn eine Aus- oder Weiterbildung ohne die Förderung nicht möglich ist. Auch hier beraten wir Sie natürlich gerne. Gerade die Unterstützung der Berufsausbildung ist dem Gesetzgeber ein besonderes Anliegen. So gelten Azubis mit Schwerbehinderung für die Berechnung der Ausgleichsabgabe übrigens so, als wären zwei Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung angestellt.

Möchten Sie detaillierte Einsichten, welche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten Ihnen als Arbeitgeber zustehen und wie Sie diese beantragen können? Dann kontaktieren Sie uns gerne! 

Unser Team freut sich darauf, Ihrem Unternehmen nicht nur passende, qualifizierte Arbeitskräfte zu vermitteln, sondern auch den Prozess der Anstellung und Förderung zu begleiten.