Lohnzuschuss für Schwerbehinderte – Was ist möglich, welche Fördermittel können beantragt werden?
Viele Arbeitgeber schrecken davor zurück, Arbeitnehmer anzustellen, von welchen sie sich einen Rückgang der Produktivität erwarten – bei gleichzeitigem Anstieg der Kosten. Dies trifft vor allem solche Personen, welche durch geringe Qualifizierung oder besonderen Betreuungsaufwand schnell in der Schublade »zu arbeitsintensiv« verschwinden.
Für alle Arbeitnehmer, die erfahrungsgemäß nur erschwert zu vermitteln oder zu beschäftigen sind, zahlt die Agentur für Arbeit besondere Lohnzuschüsse im Falle von Einstellung und Beschäftigung.
Neben Zuschüssen zur Einstellung von Geringqualifizierten, junge Arbeitnehmern nach außerbetrieblicher Ausbildung, älteren Berufsrückkehrern, Langzeitarbeitslosen und Behinderten existieren auch spezielle Lohnzuschüsse für Schwerbehinderte – da diese in besonderer Weise von Einstellungshemmnissen in der Berufswelt betroffen sind.
Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, können Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnzuschuss für ihre schwerbehinderten Mitarbeiter geltend machen. Wie diese Zuschüsse aussehen und was es hierbei zu beachten gilt, erfahren sie in unserem Kurzratgeber.
Generell gilt:
Für etwaige Minderleistungen, die durch die im Einsatz befindlichen schwerbehinderten Mitarbeiter im Betrieb auftreten können, kann nach geltendem Gesetz ein Ersatz gefordert werden. Geregelt ist dieser Anspruch durch den Paragrafen 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung.
Leistungen werden nach dieser gewährt, wenn durch den Arbeitgeber eine außergewöhnlich hohe Belastung durch den schwerbehinderten Mitarbeiter nachgewiesen werden kann. Doch wie hoch muss die Minderung der Arbeitsleistung sein, ab welchem Wert besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Ausgleich zu beantragen?
Höhe und Dauer von Lohnzuschüssen für Schwerbehinderte
Grundsätzlich gilt: 30 Prozent weniger Arbeitsleistung sind durch den Arbeitgeber hinzunehmen. Erst im Falle höherer eintretender Einbußen gewährt die Agentur für Arbeit je nach Fall Entschädigungen in verschiedener Höhe.
Zunächst wird jedoch in der Regel behördlich geprüft, ob die verminderte Produktivität auf anderem Wege, zum Beispiel durch technische Hilfen ausgeglichen werden kann. Ist dies nicht der Fall, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu beantragen und zu erhalten.
Förderhöhen und Zeiträume bei Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Die Förderhöhe des Lohnzuschusses kann bis zu 70 Prozent des veranschlagten Arbeitsentgelt betragen und für eine Dauer bis zu insgesamt 36 Monaten gewährt werden. Die Höhe der geleisteten Hilfe sinkt nach zwölf Monaten jedoch, da grundsätzlich Leistungsfortschritte angenommen werden durch andauernde Einarbeitung und Eingliederung.
Erfahrung halten im Betrieb – Ältere Schwerbehinderte Mitarbeiter
Sollten Sie ältere schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen, ist ab 50 Lebensjahren sogar eine Förderung bis zu 60 Monate und ab 55 Jahren bis zu 96 Monaten möglich.
Die in Anspruch genommenen Lohnzuschüsse und Eingliederungshilfen sind entsprechend in der Buchhaltung zu berücksichtigen. Höhe und Dauer für besonders betroffene Schwerbehinderte sind gesetzlich geregelt durch folgenden Paragrafen: § 219 SGB III.
Jungen Menschen eine Chance geben – Schwerbehinderte Auszubildende im Betrieb anstellen
Auch die Beschäftigung von Auszubildenden mit schwerer Behinderung wird durch die Agentur für Arbeit in besonderer Weise bezuschusst. Zusätzlich zu den geltenden Ausbildungsboni – gestaffelt nach Verdienst im ersten Jahr –, erhöht sich die Förderung nochmal um 30 % bei Beschäftigung von Auszubildenden mit Behinderung. Hier sehen Sie die Zahlen der Boni zur Orientierung:
• 4.000 Euro bei einer Ausbildungsvergütung unter 500 Euro,
• 5.000 Euro, wenn die Ausbildungsvergütung zwischen 500 und 750 Euro liegt
• und 6.000 Euro, wenn sie bei über 750 Euro im Monat angesetzt ist.
Arbeitgeber erhalten die Hälfte nach Ablauf der Probezeit ausgezahlt und die andere Hälfte, nachdem die Auszubildenden zur Abschlussprüfung gemeldet worden sind.
Zudem bringen schwerbehinderte Auszubildende einen weiteren Vorteil mit sich: Sie werden für die Ausgleichsabgabe doppelt gezählt.
Sollten Sie auch Informationen dazu wünschen, welche Lohnzuschüsse und Fördermittel Ihnen als Arbeitgeber zustehen und auf welchem Wege diese zu beantragen sind, steht Ihnen unser Team gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Der Königsweg: Einbußen vermeiden durch qualifiziertes Personal mit Schwerbehinderung
Nur, weil ein potentieller Arbeitnehmer schwerbehindert ist, muss dies nicht zu einer Leistungseinbuße im Betrieb führen. Im Gegenteil: Behinderte Bewerber sind oft höher qualifiziert als ihre Mitbewerbenden. Oftmals werden solche Qualifikationen durch einen schnellen Blick auf die Behinderung jedoch übersehen – und wertvolles Potential in Zeiten des Fachkräftemangels nicht genutzt.
Unternehmen können stattdessen durch qualifiziertes Personal, welches einen Behinderungsgrad von über 50% besitzt, wahre Talente finden und diese durch andere Zuschüsse auch noch teilweise gegenfinanzieren.
Klingt gut? Wir helfen auch Ihrem Unternehmen gerne dabei, die passenden, qualifizierten Arbeitskräfte zu finden und begleiten Sie auf dem Weg dorthin und informieren Sie natürlich gerne über alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten.