Toll im Job trotz Behinderung: Was sagt der Grad der Behinderung wirklich über die Leistungsfähigkeit aus?
In unserem Kurz-Ratgeber erfahren Sie alles rund um das Thema Grad der Behinderung – kurz GdB – und Leistungsfähigkeit. Menschen mit Behinderung sind im Arbeitsalltag oft mit Vorurteilen konfrontiert. Man traut ihnen generell weniger zu als den Kolleginnen und Kollegen – zu Unrecht. Denn durch Einschränkungen und erschwerte Bedingungen haben viele behinderte Menschen Eigenschaften und Kompetenzen ausbilden müssen, die in der modernen Arbeitswelt stark nachgefragt sind. Zu nennen sind hier u. a. kreative Problemlösungskompetenz, Durchhaltevermögen und hohe Teamfähigkeit. Was der Grad der Behinderung ist und aussagt und wie behinderte Mitarbeiter in vielen Unternehmen maßgeblich zum Erfolg und besseren Betriebsklima beitragen, erfahren sie im Folgenden.
Grad der Behinderung: Was bedeutet das eigentlich, was sagt es aus?
Mit Grad der Behinderung, abgekürzt GdB, bezeichnet man die Schwere einer vorliegenden chronischen Erkrankung. Der Begriff wurde in den 80er-Jahren in Nachfolge zum Terminus »Minderung der Erwerbsfähigkeit« eingeführt und ist seitdem offiziell im Gebrauch.
Auffällig ist, welche Verschiebung in der Bewertung und Perspektive mit diesem Begriffswechsel zum Ausdruck kommt. Zurecht! Denn eine körperliche Einschränkung muss sich nicht auf die Erwerbsfähigkeit mindernd auswirken.
Was beinhaltet der GdB?
Der GdB stellt die Maßeinheit dar, nach der die physischen, geistigen, sozialen und seelischen Folgen einer Funktionseinschränkung ausgehend von einem erlittenen Gesundheitsschaden gemessen werden. Hält dieser Schaden länger als ein halbes Jahr an, spricht man von einer Behinderung. Angezeigt wird der GdB in Zehnergraden auf einer Skala von 20 bis 100. Ab Grad 20 liegt eine Behinderung vor, ab Grad 50 und mehr gelten die Betroffenen als schwerbehindert.
Wie Sie den Grad der Behinderung richtig ermitteln
Der GdB lässt sich mithilfe einer Tabelle bestimmen, die medizinische Befunde und Krankheiten enthält. Antragsteller müssen sich zur Feststellung an das Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten wenden. Die Antragstellung ist mittlerweile online möglich. Die eben bereits genannte Tabelle ist Bestandteil der sogenannten »Versorgungsmedizinischen Grundsätze«, nach denen der Grad der Behinderung durch Gutachter ermittelt wird. Jeder Funktionsstörung wird ein einzelner GdB zugeordnet. Zum Schluss zählt das Gesamtbild in der Bewertung, also wie sich die Einschränkungen aufeinander bezogen auswirken.
Hilfen für behinderte Mitarbeiter bei der Beantragung der Feststellung
Bei bürokratischen Vorgängen solcher Art können Behinderte auf jede Menge Hilfe zählen, ob von Mitarbeitern des Versorgungsamts, Sozialverbänden wie dem VdK oder Schwerbehindertenvertretungen, um nur einige zu nennen.
Das Bewertungsverfahren dauert insgesamt drei Monate, am Ende steht ein rechtmäßiger Bescheid über den Grad der vorliegenden Behinderung. Die Einstufung hat weitreichende Folgen für Mitarbeiter und Arbeitgeber, gehen aus ihr doch direkt Regelungen zu Themen wie Kündigungsschutz und Rentenanspruch hervor. Aber, und das ist ein wichtiges Aber, sie sagt nichts über die zu erwartenden Leistungen am Arbeitsplatz aus.
Der »Grad der Behinderung« sagt nichts über die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters am Arbeitsplatz aus
Viele Betroffene machen sich Gedanken darüber, wie sich die Feststellung des Grades ihrer Behinderung im Arbeitsalltag auswirken wird. Wichtig zu wissen für beide Seiten, Arbeitnehmer wie -geber, ist: Der »Grad der Behinderung« sagt rein gar nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz aus. Behinderte Menschen sind qua Gesetz auch nicht verpflichtet in Bewerbungsgesprächen oder zu einem späteren Zeitpunkt ihre Arbeitgeber über ihren Gesundheitszustand zu unterrichten. Arbeitgeber dürfen sich ebenso nicht im Bewerbungsgespräch nach diesem erkundigen. Dies gilt mit folgender Ausnahme: Wenn die vorliegende Erkrankung eine Gefahr für den Mitarbeiter selbst oder andere darstellt, muss er dies offenlegen und mitteilen. Ein Beispiel: Piloten mit beeinträchtigtem Sehvermögen müssen ihr berufliches Umfeld natürlich über diesen Umstand unterrichten.
Unternehmen sollten nicht zögern, behinderte Menschen einzustellen. Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten wie Zuschüsse für die Einrichtung des Arbeitsplatzes oder Weiterbildungen sind in hohem Maße vorhanden. Wenn sich der Betrieb in Einrichtung und Co. auf die besonderen Bedürfnisse einstellt, kann er die schlummernden Potenzialen wecken und nutzen. Auf diesem Weg spart man nicht nur die Ausgleichsausgabe, sondern macht einen entscheidenden Schritt hin zu einem leistungsfähigeren und diverseren Team, das bessere Ergebnisse liefert. Unter den veränderten Bedingungen wie mehr Raum und Rücksichtnahme entfalten übrigens auch die anderen Beschäftigten ungeahnte Kräfte. Besseres Arbeitsklima und höhere Produktivität inklusive durch geglückte Inklusion!
Fazit:
Aus dem Grad der Behinderung kann nicht direkt auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit geschlossen werden. Der GdB ist grundsätzlich unabhängig von dem bereits ausgeübten oder noch angestrebten Beruf einzuschätzen. Einzige Ausnahme hiervon: Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht, in denen ein spezielles berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss.
Mit der richtigen »Einstellung« steigt die Leistung und Freude am Arbeitsplatz!
Bei uns finden Sie die besten Mitarbeiter mit Behinderung für Ihren Betrieb, damit Sie ebenfalls von Ihren Leistungen und Fertigkeiten profitieren können!